WhatsApp und Meta: Sammelklagen werfen Fragen zur E2E-Verschlüsselung auf

Whatsapp-Logo, rechts daneben stilisiertes rotes, offene, Vorhängeschloss

Zwei Kläger, Brian Y. Shirazi und Nida Samson, haben vor einem Bundesgericht in Kalifornien eine Sammelklage gegen WhatsApp, Meta Platforms und das Beratungsunternehmen Accenture eingereicht. Der Vorwurf: Der Konzern habe private Nachrichten abgefangen, gespeichert und an Dritte weitergegeben, obwohl WhatsApp seit Jahren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als zentrales Datenschutzversprechen vermarktet. Die Klage bezeichnet das als „schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre“ der Nutzer°Innen.

Die Vorwürfe im Detail

Die Kläger stützen sich unter anderem auf Hinweisgeber, die US-Bundesbehörden darüber informiert haben sollen, dass Meta-Mitarbeiter und Accenture-Auftragnehmer breiten Zugriff auf Nachrichten hatten, die eigentlich verschlüsselt und damit unzugänglich sein sollten. Das ist nicht die erste Klage in dieser Richtung: Bereits am 23. Januar 2026 wurde unter dem Namen Dawson et al. v. Meta Platforms, Inc. et al. ebenfalls beim U.S. District Court for the Northern District of California ein ähnliches Verfahren eingereicht. Die Kläger°Innen stammen aus Australien, Brasilien, Indien, Mexiko und Südafrika und werfen Meta vor, private WhatsApp-Kommunikation zu speichern, zu analysieren und darauf zugreifen zu können. Die Shirazi-Klage vom März 2026 ergänzt dies mit gezielten Ansprüchen nach Datenschutzrecht der Staaten Kalifornien und Pennsylvania  für US-amerikanische Nutzer°Innen.

Metas Reaktion

WhatsApp weist die Vorwürfe wie üblich als „kategorisch falsch und absurd“ zurück und betont, seit einem Jahrzehnt das Signal-Protokoll für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzusetzen. Die frühere Klage bezeichnete Meta als „gegenstandslos“. Das Muster ist bekannt: Klage eingereicht, Konzern dementiert pauschal, Verfahren zieht sich hin.

Einordnung

Dass Elon Musk und Telegram-Betreiber Pavel Durov die Klage für eigene PR-Zwecke instrumentalisieren, ist wenig überraschend – beide betreiben direkte Konkurrenzplattformen und haben offensichtliche eigene Agenden. Als Kronzeugen für Datenschutz taugen sie selbstverständlich nicht, das anzunehmen, wie es gewisse Medien tun, halte ich für albern.

Die Klagen selbst verdienen dennoch Aufmerksamkeit und zwar unabhängig von diesen Nebenfiguren. Zwei separate Verfahren und mehrere Hinweisgeber erheben denselben Vorwurf: dass Metas Versprechen von Privatsphäre und die gelebte Wirklichkeit im Konzern nichts miteinander zu tun könnten. Das ist kein neues Thema: Schon 2021 kritisierte Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen vor dem britischen Parlament, dass Metas Verschlüsselung proprietär und nicht quelloffen sei, Nutzer°Innen müssten die Datenschutzversprechen des Konzerns schlicht auf Vertrauen akzeptieren, da unabhängige Dritte den Code nicht prüfen könnten. Genau dieses strukturelle Problem liegt auch den aktuellen Klagen zugrunde. Meta hat das Geschäftsmodell der vollständigen Nutzerüberwachung über Jahrzehnte perfektioniert. Dass ausgerechnet WhatsApp davon vollständig ausgenommen sein soll, darf man zumindest hinterfragen.

Ob die Klagen Substanz haben, werden die Gerichte klären. Bemerkenswert ist dabei, wie Meta dementiert: Sämtliche bisherigen Stellungnahmen des Konzerns bestreiten, dass man Nachrichten lese, nicht aber, dass man es könnte. Das ist ein Unterschied, der vor Gericht relevant werden dürfte.

Quellen:

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