Das Landgericht Berlin hat ein bedeutsames Urteil zum Schutz vor KI-Stimmimitationen gefällt. Geklagt hatte Manfred Lehmann, die deutsche Stimme von Bruce Willis, Gérard Depardieu und Kurt Russell, nachdem ein YouTuber seine Stimme mithilfe von KI ohne Einwilligung nachgeahmt und für Videos genutzt hatte.
Kernaussagen des Urteils:
Das Gericht sah darin eine Verletzung von Lehmanns Persönlichkeitsrechten, zu denen auch das Recht an der eigenen Stimme zählt. Entscheidend war nicht die exakte Kopie, sondern die Wiedererkennbarkeit – ein erheblicher Teil des Publikums hielt die Stimme für Lehmann, was sich auch in den Kommentaren zeigte, in denen er teils namentlich genannt wurde.
Der YouTuber wurde zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr von 4.000 Euro verurteilt, basierend auf Lehmanns gängigem Honorar.
Rechtliche Bedeutung:
Laut Lehmanns Anwalt Kai Jüdemann handelt es sich um die erste Entscheidung, die die Stimme auch vor KI-Imitationen schützt. Die Neuheit sei, dass auch die „Kunststimme“ erfasst wird, nicht nur die natürliche Stimme – somit ist auch Lehmanns Synchronisation als Bruce Willis geschützt.
Branchenforderungen:
Im März machten deutsche Synchronsprecher in einer koordinierten Aktion auf die Gefahren von KI für die Branche aufmerksam und warnten vor KI-Synchronisation, da es KI-Stimmen an Emotion, Timing und Authentizität fehle. Der Verband deutscher Sprecher fordert, die Erstellung von Deepfakes ohne Einwilligung als Straftat zu definieren, was ich für nicht verhältnismäßig halte. Zivilrechtliche Ansprüche dürften hier ausreichen.
Lehmann betonte, dass er die Klage nicht nur für sich, sondern für die gesamte Branche geführt habe, damit andere Betroffene auf das Urteil zurückgreifen können.
Quelle u.a.: rsw-beck.de, Bild Manfred Lehmann aus der Wikipedia, von Sven Wolter / Lizenz: Creative Commons BY-SA-3.0 de