Seit dem 9. Februar 2026 steht Meta in Santa Fe, New Mexico, vor Gericht – und zwar in einem Verfahren, das in der Geschichte der großen Social-Media-Konzerne bislang einmalig ist: Zum ersten Mal überhaupt hat eine solche Klage es bis vor eine Jury geschafft. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New Mexico, Raúl Torrez, wirft dem Konzern vor, auf Facebook, Instagram und WhatsApp die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nicht nur geduldet, sondern aktiv ermöglicht und daran verdient zu haben.
Wie der Fall entstand
Torrez, selbst ehemaliger Staatsanwalt, ließ 2023 eine verdeckte Ermittlung durchführen. Mitarbeiter seines Büros erstellten Konten auf Facebook und Instagram, die Nutzer°Innen unter 14 Jahren simulierten. Was folgte, war eindeutig: Die Fake-Konten erhielten unaufgefordert explizites Material, wurden von Erwachsenen kontaktiert, die ähnliche Inhalte suchten – und am Ende standen drei strafrechtliche Anklagen gegen reale Personen.
Meta bezeichnete die Untersuchungsmethoden als „ethisch kompromittiert“ und die Argumente der Staatsanwaltschaft als „sensationalistisch, irrelevant und ablenkend“. Das ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass laut Klageschrift Metas eigene interne Dokumente die Probleme mit sexueller Ausbeutung und psychischen Schäden bei Minderjährigen ausdrücklich anerkannten – das Unternehmen aber trotzdem grundlegende Schutzmaßnahmen wie eine funktionierende Altersverifikation nicht einführte.
Infinite Scroll, Autoplay – und Absicht
Die Klage beschränkt sich nicht auf sexuelle Ausbeutung. Sie wirft Meta zudem vor, seine Plattformen bewusst so gestaltet zu haben, dass sie Kinder (und selbstverständlich auch erwachsene Nutzer°Innen) süchtig machen. Infinite Scroll, automatisch abspielende Videos, algorithmisch optimierte Feeds – all das sei nicht zufällig entstanden, sondern gezielt darauf ausgelegt, Nutzer°Innen so lange wie möglich auf der Plattform zu halten. Die Folgen laut Klageschrift: Depressionen, Angststörungen, Selbstverletzung.
Dass Meta davon wusste, ist seit dem Auftritt der Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Kongress im Jahr 2021 keine Behauptung mehr, sondern durch interne Dokumente belegt. Reuters hatte zudem im vergangenen Jahr berichtet, dass ein internes Richtliniendokument den KI-Chatbots des Konzerns erlaubte, mit Minderjährigen „romantische oder sinnliche Gespräche“ zu führen. Meta bestätigte die Echtheit des Dokuments und behauptete, die entsprechenden Passagen nach der Anfrage von Reuters entfernt zu haben. Solche Passagen existierten also – bis jemand öffentlich fragte.
Metas Verteidigungstaktik
Der Konzern beruft sich in seiner Verteidigung auf zwei Argumente. Erstens: Section 230 des Communications Decency Act, ein US-Gesetz, das Plattformbetreiber grundsätzlich von der Haftung für nutzergenerierte Inhalte freistellt. Zweitens: den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, also Redefreiheit. Die Algorithmen und Designentscheidungen seien nicht von den Inhalten zu trennen und damit ebenfalls geschützt.
New Mexico geht diesen Argumenten gezielt aus dem Weg: Die Klage stützt sich auf das Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates und zielt nicht auf die Inhalte selbst, sondern auf die Produktgestaltung und die falschen Angaben gegenüber der Öffentlichkeit über die Sicherheit der Plattformen. Das ist juristisch klug – und der Grund, warum dieser Fall überhaupt bis vor eine Jury gekommen ist, während viele ähnliche Klagen im Bundesgericht versandeten.
Was auf dem Spiel steht
New Mexico fordert Schadensersatz und eine gerichtliche Anordnung, die Meta zu konkreten Änderungen am Kinderschutz auf seinen Plattformen verpflichten würde. Der Staatsanwalt sprach vor Prozessbeginn von möglichen Strafen in Milliardenhöhe.
Parallel läuft in Los Angeles ein weiteres Verfahren, in dem Meta und Google vorgeworfen wird, ihre Plattformen für Minderjährige bewusst suchtauslösend gestaltet zu haben. TikTok und Snap haben sich in diesem Fall bereits außergerichtlich geeinigt. Über 40 US-Generalstaatsanwälte haben inzwischen Klagen gegen Meta eingereicht. Tausende weitere Klagen wegen psychischer Schäden durch Social Media sind anhängig, mit Forderungen im zweistelligen Milliardenbereich.
Und in Deutschland?
Facebook, Instagram und WhatsApp sind in Deutschland mindestens so verbreitet wie in den USA. Dieselben Algorithmen, dieselben Designentscheidungen, dieselben Mechanismen – für deutsche Kinder und Jugendliche. Der Unterschied ist: In den USA gibt es jetzt eine Jury, die darüber urteilt.
Australien hat Ende 2025 als erstes Land der Welt Social Media für unter 16-Jährige verboten. Frankreich folgte im Januar 2026 mit einem Verbot für unter 15-Jährige. Spanien kündigte ähnliche Maßnahmen an. Auch in Deutschland wird ein solches Verbot neuerdings politisch diskutiert – obwohl zahllose Fachleute davor warnen. Zu Recht: Denn mit 16 oder 18 Jahren werden Facebook und Instagram nicht plötzlich ungefährlich, und die eigentlichen Ursachen – Algorithmen, Suchtoptimierung, bewusst fehlender Kinderschutz – werden durch ein Altersverbot nicht berührt. Zudem beeinflussen Algorithmen, die auf Empörung und Bevorzugung rechten Gedankenguts getrimmt sind nicht nur Kinder, sondern sind eine Gefahr für Personen jeden Alters.
Die rechtlichen Instrumente, um Meta und andere Plattformen zur Verantwortung zu ziehen, existieren auch hierzulande längst: der Digital Services Act, der Digital Markets Act, Gesetze gegen Hatespeech. Was fehlt, ist der politische und behördlich Wille zur konsequenten Durchsetzung. Es ist offenbar bequemer, über symbolische Verbote zu diskutieren, als rechtlich gegen die Plattformen vorzugehen – zumal man sich damit auch den Zorn einer US-Regierung einhandeln würde, die Big Tech politisch näher steht als je zuvor. Und man hat offensichtlich Angst vor neuen Trump-Zöllen, zieht man US-Firmen zur Verantwortung. Wenn US-Zölle die deutsche Wirtschaft bedrohen, sind Kinder offenbar nicht mehr so wichtig, wie man gerade aus konservativen Kreisen beim Thema Social Media-Verbot“ gern vorgibt.
Was in Santa Fe verhandelt wird, ist keine amerikanische Randnotiz. Es ist die Frage, ob ein Konzern, der nachweislich wusste, was auf seinen Plattformen mit Kindern passiert, und der trotzdem nichts Wirksames dagegen unternahm, dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Antwort auf diese Frage wird auch für Europa relevant sein – ob die europäischen Politiker°Innen und Behörden das wahrhaben wollen oder nicht.
Der Prozess läuft voraussichtlich sieben bis acht Wochen.
Erneut muss man sich fragen, ob es für insbesondere für Institutionen, Parteien, Politiker, kommunale Verwaltungen noch tragbar ist, Präsenzen auf Meta-Plattformen zu unterhalten, aber dafür ist ein eigener Artikel in der Pipeline.
Quellen:
Associated Press / Boston Herald: https://www.bostonherald.com/2026/02/09/meta-new-mexico-lawsuit/
Source New Mexico (Prozessauftakt): https://sourcenm.com/2026/02/09/new-mexico-case-against-meta-tied-to-child-exploitation-opens-in-santa-fe-courtroom/
CNBC (Prozessauftakt, Zuckerberg/Mosseri): https://www.cnbc.com/2026/02/09/meta-big-week-in-court-opening-arguments-in-new-mexico-la-trials.html
Insurance Journal (Videodepositionen Zuckerberg/Mosseri): https://www.insurancejournal.com/news/west/2026/03/05/860682.htm https://www.insurancejournal.com/news/west/2026/03/06/860833.htm
Malwarebytes (Gesamtüberblick beider Verfahren): https://www.malwarebytes.com/blog/family-and-parenting/2026/02/child-exploitation-grooming-and-social-media-addiction-claims-put-meta-on-trial
Anhörung des US-Senats: https://www.commerce.senate.gov/2021/10/protecting-kids-online-testimony-from-a-facebook-whistleblower
WBUR Here & Now: https://www.wbur.org/hereandnow/2026/02/05/meta-child-exploitation-lawsuit

