DeepL hat sich als datenschutzkonforme europäische Alternative zu Google Translate positioniert. Das Alleinstellungsmerkmal war klar: Verarbeitung ausschließlich auf eigenen Servern, keine Drittanbieter. Genau damit hat das Kölner Unternehmen bisher Unternehmenskunden überzeugt – und Datenschutzbeauftragte.
Ab dem 2. Juni 2026 gilt das nicht mehr.
Per E-Mail informiert DeepL seine Nutzer°Innen (und damit auch mich), dass Inhalte, Verarbeitete Inhalte und Kunden-Trainings-Daten künftig weltweit auf von Dritten betriebener Infrastruktur verarbeitet werden. Konkret: Amazon Web Services wird als Unterauftragsverarbeiter eingebunden.
AWS ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Es unterliegt dem CLOUD Act, der US-Behörden Zugriff auf Daten ermöglicht, unabhängig davon, in welchem Land diese physisch liegen. Das hat ein Microsoft-Anwalt unter Eid vor dem französischen Senat eingeräumt. Wer Daten über AWS verarbeitet, verarbeitet sie unter US-Jurisdiktion. Für Unternehmen, Kanzleien und Behörden, die DeepL wegen seines Datenschutzversprechens nutzten, ist das eine grundsätzliche Risikoänderung.
Das passiert zu einem Zeitpunkt, an dem der Deutschland-Stack digitale Souveränität zur Staatspolitik macht, ODF für die öffentliche Verwaltung verpflichtend wird und ein europäisches Firmenkonsortium gerade unter dem Namen Euro-Office eine Office-Suite baut, die explizit nicht auf US-Cloud-Infrastruktur laufen soll, oder Schleswig-Holstein auf Open Source umstellt, um US-Anbieter loszuwerden. DeepL schwimmt damit demonstrativ gegen den Zeitgeist und man fragt sich unwillkürlich: Warum? Das ergibt in der gegenwärtigen Stimmung um Digitale Souveränität so gar keinen Sinn.
Wer die neuen AGB nicht akzeptiert, darf das Produkt ab Juni nicht mehr nutzen. Als Alternative bieten sich selbstgehostete Lösungen auf Basis offener Sprachmodelle an – unbequemer, aber tatsächlich souverän.
Das bedeutet aber auch, dass man noch vorsichtiger sein sollte als bisher, was man dem Unternehmen an Texten anvertraut.
Quelle: E-Mail von DeepL an Nutzer°Innen, März/April 2026 (AGB-Änderung zum 2. Juni 2026, Einbindung von Amazon Web Services als Unterauftragsverarbeiter), im Folgenden als Text per copy&paste wiedergegeben:

