DeepL verabschiedet sich von seinem Datenschutzversprechen

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DeepL hat sich als datenschutzkonforme europäische Alternative zu Google Translate positioniert. Das Alleinstellungsmerkmal war klar: Verarbeitung ausschließlich auf eigenen Servern, keine Drittanbieter. Genau damit hat das Kölner Unternehmen bisher Unternehmenskunden überzeugt – und Datenschutzbeauftragte.

Ab dem 2. Juni 2026 gilt das nicht mehr.

Per E-Mail informiert DeepL seine Nutzer°Innen (und damit auch mich), dass Inhalte, Verarbeitete Inhalte und Kunden-Trainings-Daten künftig weltweit auf von Dritten betriebener Infrastruktur verarbeitet werden. Konkret: Amazon Web Services wird als Unterauftragsverarbeiter eingebunden.

AWS ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Es unterliegt dem CLOUD Act, der US-Behörden Zugriff auf Daten ermöglicht, unabhängig davon, in welchem Land diese physisch liegen. Das hat ein Microsoft-Anwalt unter Eid vor dem französischen Senat eingeräumt. Wer Daten über AWS verarbeitet, verarbeitet sie unter US-Jurisdiktion. Für Unternehmen, Kanzleien und Behörden, die DeepL wegen seines Datenschutzversprechens nutzten, ist das eine grundsätzliche Risikoänderung.

Das passiert zu einem Zeitpunkt, an dem der Deutschland-Stack digitale Souveränität zur Staatspolitik macht, ODF für die öffentliche Verwaltung verpflichtend wird und ein europäisches Firmenkonsortium gerade unter dem Namen Euro-Office eine Office-Suite baut, die explizit nicht auf US-Cloud-Infrastruktur laufen soll, oder Schleswig-Holstein auf Open Source umstellt, um US-Anbieter loszuwerden. DeepL schwimmt damit demonstrativ gegen den Zeitgeist und man fragt sich unwillkürlich: Warum? Das ergibt in der gegenwärtigen Stimmung um Digitale Souveränität so gar keinen Sinn.

Wer die neuen AGB nicht akzeptiert, darf das Produkt ab Juni nicht mehr nutzen. Als Alternative bieten sich selbstgehostete Lösungen auf Basis offener Sprachmodelle an – unbequemer, aber tatsächlich souverän.

Das bedeutet aber auch, dass man noch vorsichtiger sein sollte als bisher, was man dem Unternehmen an Texten anvertraut.


Quelle: E-Mail von DeepL an Nutzer°Innen, März/April 2026 (AGB-Änderung zum 2. Juni 2026, Einbindung von Amazon Web Services als Unterauftragsverarbeiter), im Folgenden als Text per copy&paste wiedergegeben:

Hallo stefan,

in unserem Bestreben, die besten Übersetzungen auf dem Markt anzubieten, arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Produkte und Dienste zu verbessern und neue Funktionen für Sie zu entwickeln. Manchmal bedeutet dies, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) aktualisiert werden müssen. Dies ist einer dieser Fälle!

Am 2. Juni 2026 werden wir Ihre AGB aktualisieren, um unter anderem der Tatsache Rechnung zu tragen, dass DeepL Inhalte, Verarbeitete Inhalte etc. nicht mehr ausschließlich auf seinen eigenen Servern verarbeiten wird. Dies ermöglicht es uns, Amazon Web Services (“AWS”) als neuen DeepL-Unterauftragsverarbeiter in unsere Dienste mit einzubinden. Die Einbindung von AWS verbessert die Zuverlässigkeit, Skalierbarkeit und technische Infrastruktur unserer Dienste, was unter anderem eine Verarbeitung auf globaler Ebene ermöglicht.

Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen die neuen AGB akzeptieren, um DeepL weiterhin nutzen zu können. Selbstverständlich haben Sie das Recht, diesen Änderungen zu widersprechen. Dazu müssen Sie bis spätestens zum 1. Juni 2026 eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an support@deepl.com senden. Wenn wir bis dahin nichts von Ihnen hören, akzeptieren Sie automatisch die neuen AGB. Den vollständigen Text der neuen AGB finden Sie hier.

Was passiert, wenn Sie widersprechen?

Wenn Sie widersprechen, können Sie Ihr Abonnement bis zum Ende Ihres aktuellen Abrechnungszeitraums weiterhin nutzen. Wenn Ihr Abrechnungszeitraum beispielsweise zwei Wochen nach dem 1. Juni 2026 endet, können Sie Ihr Abonnement für diese zwei Wochen weiterhin nutzen. Wenn Ihr Jahresabonnement über den 31. Dezember 2026 hinaus läuft, werden wir spätestens bis zum 31. Dezember 2026 das Abonnement mit Ihnen kündigen. Sollten wir uns entscheiden, das Abonnement vor diesem Zeitpunkt zu kündigen, werden wir Sie im Voraus darüber informieren.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen Ihrer AGB.

Alles Gute und viel Spaß beim Übersetzen!

Ihr DeepL-Team

Übersicht über die Änderungen

  • Segno di spunta DeepL verarbeitet Daten nicht mehr ausschließlich auf eigenen Servern, sondern kann nun Inhalte, Verarbeitete Inhalte und Kunden-Trainings-Daten weltweit auf einer von Dritten betriebenen technischen Infrastruktur (Cloud-Dienste) verarbeiten.
  • Segno di spunta Eine Liste der eingeschränkten Gebiete, in denen DeepL seine Dienste nicht anbietet.
  • Segno di spunta DeepL schließt keine Verträge mit sanktionierten Parteien ab und erhält ein Kündigungsrecht, wenn eine Partei nachträglich zu einer sanktionierten Partei wird.
  • Segno di spunta Erläuterung von Add-ons (z. B. DeepL Write), die zusätzlich zu DeepL Translator Pro erworben werden können.
  • Segno di spunta Zusätzliche Bestimmungen, die es dem Kunden ermöglichen, die Nutzung des Abonnements zu evaluieren und entsprechend zu verwalten.
  • Segno di spunta DeepL kann auf die Kontoeinstellungen der Kunden zugreifen. Dies dient der Unterstützung beim Onboarding zu den Diensten, der allgemeinen Nutzerverwaltung sowie der Konto- und Abonnementverwaltung während der gesamten Vertragslaufzeit. DeepL kann auch auf die Kontoeinstellungen zugreifen, um Fehler zu beheben und Nutzungsanalysen für das Abonnement durchzuführen.
  • Segno di spunta Die Bestimmungen bezüglich der OS-Plattform für die Streitbeilegung in der EU wurden entfernt, da diese nicht mehr in Kraft sind.
  • Segno di spunta Klarstellungen in der Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen angebotenen Diensten und Abonnements.

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